Der Weg von 1980 bis in die Gegenwart und Zukunft
Die Geschichte von Moór Auto reicht bis ins Jahr 1980 zurück, als Moór Béla, Maschinenbautechniker und Kfz-Meister, zusammen mit seinem Bruder seine Tätigkeit als Kfz-Mechaniker aufnahm. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich dieses Gewerbe zu einem Einzelunternehmen und wuchs 2003 zu einer GmbH.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich Moór Auto in einem ähnlichen Tempo wie die Entwicklung der Handwerksbetriebe weiterentwickelt und ist bis 2023 zu einem der dynamischsten und umfassendsten Auto-Reparatur- und Schadensregulierungsunternehmen in der Region gewachsen.

Dank unserer Investitionen sowie unserer professionellen und menschlichen Einstellung
verfügen wir über eine stabile, von Jahr zu Jahr wachsende Kundenbasis und erwarten Sie mit einem Team von derzeit 25 Mitarbeitern und einer umfassenden Palette an Dienstleistungen.


Unsere Entwicklung wird durch die folgenden Meilensteine eindrucksvoll belegt:
Moór Auto Garantie Programm
Garantierte Lösungen, Qualität und Verantwortung. Die Säulen unseres Garantieprogramms sind: Kundenkartenprogramm, Mobilitätsgarantie, Teileaustauschgarantie, technische Garantieversicherung, digitale Servicehistorie, professionelles Engagement und vorbereitete, motivierte Mitarbeiter.

Unsere aktuellsten Neuigkeiten

Die Bedeutung von Probefahrten
Unsere Kunden wissen es, aber auch bei neuen Kunden kann die Frage aufkommen, wenn es um die Erfahrungen während der Probefahrt geht, warum diese notwendig ist. Die Probefahrt ist in vielen Fällen eine unerlässliche Voraussetzung für die Fehlerdiagnose. Die während der Fahrt gesammelten Erfahrungen (Geräusche, Fahrverhalten) und Messwerte (mit angeschlossenem Diagnosetool) machen die Reparatur effektiver und verkürzen die Zeit.

Teile und Materialien aus dem Service
Wir arbeiten mit Ersatzteilen, die den Vorgaben der Automobilhersteller entsprechen und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Unsere Garantieleistung für den Teilewechsel gilt nur, wenn wir den Einbau durchführen; dies ist eine grundlegende Voraussetzung für die Garantieabrechnung.